12. Mai 2017

Dauer, Umfang & Voraussetzungen für das Zertifikat

foto_dauerDie be­rufs­be­glei­ten­de Aus­bil­dung dau­ert 18 Mo­na­te. Sie um­fasst 60 ECTS (European Credit Transfer System). Die­se setz­en sich wie folgt zu­sam­men:

  • 30 ECTS (317 UE) Pflichtveranstaltungen,
    davon 228 UE in Präsenzveranstaltungen und 89 UE als Selbstlernzeiten. Dazu stellen wir eine Lernplattform zur Verfügung.
  • 12 ECTS (120 UE) Praktikum.
    Das Praktikum setzt sich zusammen aus einem 80-stündigen Praktikum mit mindestens 40 Stunden praktischer Tätigkeit sowie einem Praxisprojekt mit 40 UE, innerhalb dessen eine eigenes Projekt im Umfang von mindestens 15 UE durchgeführt werden muss.
  • 3 ECTS (36 UE, davon 32 UE Präsenzzeit und 4 UE Selbstlernzeit) freie Lehr- und Lernformen.
    Inhalt ist die Vertiefungen im Bereich wissenschaftliche Begleitung und Dokumentation, Qualitätsmanagement und Grundlagen selbstständiger Tätigkeit in TGI.
  • 15 ECTS Hausarbeit

Eine Unterrichtseinheit (UE) umfasst 45 Minuten. Im Sommer ist eine Pause von mindestens sechs Wochen.

Unsere Ausbildung zur „Fachkraft für Tiergestützte Intervention“ ist modular aufgebaut. Die 7 Module umfassen einmal überwiegend theoretische Grundlagenmodule (Module 1 bis 3), weiterhin überwiegend praxisorientierte Module ( Module 4 – 6) und ein Modul mit dem Schwerpunkt Qualitätssicherung, Praxisforschung und Anleitung zur Abschlussarbeit (Modul 7). Die Präsenzzeiten der Ausbildung finden an sieben Wochenenden und einer Themenwoche (Freitag bis Donnerstag) statt. Die Wochenenden beginnen in der Regel mit Freitagabend und enden am Sonntagnachmittag. Die Unterrichtszeiten an den Wochenendterminen sind freitags jeweils von 18:00 bis 21:15 Uhr. Samstags ist der Unterricht von 8:45 bis 12 Uhr, von 13:00 bis 16:15 Uhr und von 17:00 bis 20:15 Uhr. Sonntags findet der Unterricht von 8:15 bis 11:30 Uhr und von 12:00 bis 15:15 Uhr statt.

Innerhalb der Themenwoche findet die theoretische Grundlegung für die wissenschaftliche Hausarbeit sowie die Konzeption des anschließend zu absolvierenden Praxisprojekts statt. Dies ist eingebettet in Praxisbesuche für Best Practice im Umkreis.

Nach der Themenwoche absolvieren die TN ein 80 Unterrichtseinheiten (UE) umfassendes Praktikum mit mindestens 40 UE praktischer Tätigkeit. Dieses muss spätestens innerhalb der nächsten 9 Monate abgeschlossen sein. Zusätzlich haben die TN ein Praxisprojekt durchzuführen. Dieses umfasst 40 UE, wovon mindestens 15 UE auf die eigene praktische Durchführung des Projekts entfallen müssen. Die dort gemachten Erfahrungen werden in kleinen Gruppen (bis zu 4 TN) zeitnah zur Durchführung supervidiert (4 UE je Gruppe). Die dazu notwendigen Termine werden individuell vereinbart. Das Praxisprojekt kann die Grundlage für die Abschlussarbeit darstellen. Das Praxisprojekt muss innerhalb der nächsten 7 Monate nach der Themenwoche abgeschlossen sein.

Das Praktikum kann auf dem Alpakahof „Lindforst Alpakas“ absolviert werden, oder an einer frei gewählten Praktikumstelle, die aber von ITIVV als geeignet anerkannt werden muss. Eine ständig aktualisierte Liste mit möglichen Praktikumsstellen steht auf Anfrage zur Verfügung. Das letzte WE, etwa 18 Monate nach Beginn der Ausbildung, dient der Präsentation und Verteidigung der Abschlussarbeiten. Die TN stellen dabei ihre Abschlussarbeiten im Plenum vor und diskutieren sie gemeinsam.

Voraussetzung für die Verleihung des Zertifikates ist das Erreichen von 60 ECTS. Dies setzt eine 80%-ige Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen, das Bestehen der modulspezifischen Lernzielkontrollen, die Absolvierung der Praktika sowie das Bestehen der Abschlussprüfung, die aus einer schriftlichen, wissenschaftlichen Arbeit und deren Präsentation und Verteidigung besteht, voraus. Über die Einzelprüfungsleistungen wird ein benotetes Prüfungszeugnis erstellt. Dieses ist eigener Bestandteil des Zertifikats. Das Zertifikat wird nach dem Grundberuf der TN spezifiziert. Die TN erhalten nach Abschluss der Weiterbildung ein Zertifikat, das zum Führen des Titels „Fachkraft für Tiergestützte Intervention (ISAAT)“ berechtigt. Je nach Grundberuf werden entsprechende Zusätze „Therapie, Pädagogik, Beratung, Förderung oder Coaching“ ergänzt.